Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 26.05.2016 - 5 B 97/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,15454
OVG Sachsen, 26.05.2016 - 5 B 97/16 (https://dejure.org/2016,15454)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.05.2016 - 5 B 97/16 (https://dejure.org/2016,15454)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. Mai 2016 - 5 B 97/16 (https://dejure.org/2016,15454)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,15454) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 26.11.2015 - 5 B 229/15

    Prozesskostenhilfe; Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz; Pfändungs- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2016 - 5 B 97/16
    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 26. November 2015 - 5 B 229/15 - wird verworfen.

    1 Der Senat versteht das Schreiben des Antragstellers vom 23. März 2016 in seinem wohlverstandenen Interesse als Rüge, das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 26. November 2015 - 5 B 229/15 - seinen Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt.

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2016 - 5 B 97/16
    4 Der Anspruch der Prozessbeteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z. B. BVerfG, Urt. v. 8. Juli 1997, BVerfGE 96, 205, 216; SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2015 - 5 A 80/15.A -, juris Rn. 2; st. Rspr.).
  • BVerwG, 13.10.2015 - 9 B 31.15

    Anhörungsrüge; Begründung der Nichtzulassung der Revision; fehlerhafte

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2016 - 5 B 97/16
    Die Anhörungsrüge kann nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden (BVerwG, Beschl. v. 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 [9 B 5.15] -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.03.2015 - 9 B 5.15

    Versäumung der Rechtsmittelfrist; fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2016 - 5 B 97/16
    Die Anhörungsrüge kann nur auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht aber auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien gestützt werden (BVerwG, Beschl. v. 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 [9 B 5.15] -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 5 C 26.12

    Anhörungsrüge; Kenntnis von der Verletzung rechtlichen Gehörs; Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2016 - 5 B 97/16
    Wenn er sich einer Kenntnis bewusst verschlossen hätte, würde das der Kenntnis gleichstehen (BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 2013 - 5 C 26.12 [5 C 17.11] -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 21.04.2008 - 1 D 38/08

    Anhörungsrüge; Rechtsstandpunkt

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2016 - 5 B 97/16
    Abgesehen davon, dass der Vorwurf nicht zutrifft, kann die Anhörungsrüge nur auf eine Verletzung rechtlichen Gehörs, nicht auf die Fehlerhaftigkeit der Entscheidung gestützt werden (SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2008, SächsVBl. 2008, 194).
  • OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15

    Berufungszulassung; Asylverfahren; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2016 - 5 B 97/16
    4 Der Anspruch der Prozessbeteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. z. B. BVerfG, Urt. v. 8. Juli 1997, BVerfGE 96, 205, 216; SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2015 - 5 A 80/15.A -, juris Rn. 2; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 23.03.2017 - 5 B 32/17

    Anhörungsrüge, rechtliches Gehör

    Auf die Verletzung anderer Verfassungs- und Verfahrensgarantien kann die Anhörungsrüge grundsätzlich nicht gestützt werden (BVerwG, Beschl. v. 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 -, juris Rn. 15), auch nicht darauf, dass der entscheidungserhebliche Sachverhalt rechtlich anders zu würdigen sei als in der gerügten Entscheidung oder dass diese nicht auf sämtliches Vorbringen des Rügeführers im Detail eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. Januar 2014 - 6 PKH 10.13 -, juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 26. Mai 2016 - 5 B 97/16 -, juris Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht